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Regel zu Fehlzeiten in Seminaren und Übungen

Hier ist festgelegt, unter welchen Umständen Sie in Seminaren oder Übungen fehlen können.

Für alle Veranstaltungen des Slavischen Seminars vom Typ (Pro-, Haupt- oder Master-)Seminar und (wissenschaftliche oder sprachpraktische) Übung gilt folgendes: Es herrscht prinzipiell Anwesenheitspflicht in allen Sitzungen des Semesters. Sollte dieser Anwesenheitspflicht nicht nachgekommen werden, so kann in der entsprechenden Veranstaltung kein Leistungsnachweis erworben werden.

Als triftige Gründe für das Fehlen in einzelnen Sitzungen gelten

- Krankheit

- anderweitige zwingende universitätsspezifische Verpflichtungen wie z.B. Prüfungen, Exkursionen oder Blockseminare.

Ein Fehlen aus den genannten Gründen ist durch entsprechende Dokumente wie Atteste nachzuweisen. Diese sind im Sekretariat des Slavischen Seminars einzureichen. Maximal drei Sitzungen einer Lehrveranstaltung pro Semester kann man auf diese Weise versäumen, ohne das Recht auf den Erwerb eines Leistungsnachweises zu verlieren.


Gez. Geschäftsführung des Slavischen Seminars


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